In meiner Praxis erfolgt eine Privatliquidation in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), Neuauflage vom 01.01.2002 (download verfügbar im Internet), da die gesetzlichen Krankenkassen Heilpraktikerleistungen leider nicht erstatten.

kosten


Die Behandlungskosten können, abhängig vom jeweiligen Tarif Ihrer Privatversicherung oder privaten Zusatzversicherung mit Heilpraktikeranteil, voll oder anteilsmäßig übernommen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn es kann eventuell zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung der Kosten kommen, wenn nicht alle Leistungen voll übernommen werden. Auch ausgestellte Rezepte werden privat abgerechnet. Analog abgerechnete Leistungen werden von den Kassen unterschiedlich behandelt. Eine Erstattung ist in diesem Fall nicht garantiert.

Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit die in Rechnung gestellten Leistungen bei Ihrer Beihilfestelle einzureichen. Entsprechend ihrer Vereinbarung wird die Rechnung anteilig erstattet.